Erstbegehungsverbote in der Sächsischen Schweiz

An den hier genannten Gipfeln und Bereichen an Gipfeln besteht Erstbegehungsverbot!
Diese Beschränkungen sind ebenfalls auf der Seite des SBB unter diesem Link abrufbar.



Hallenstein, Bereich „Kindergeburtstag“ bis „Westweg“
Großvaterstuhl, Bereich „Jonathan und Cornelius“ bis „EV zum Westweg“
Arnsteiner Turm, Westseite
Hauptwiesenstein
Steinschleuder, Bereich „Oehmeverschneidung“ bis „Westkante“
Großer Wehlturm, Bereich „Separater Einstieg zur Nordkante“ bis „Superlative“
Gansscheibe, Südwestseite
Höllenhund, Talseite
Lokomotive Esse
Meurerturm, Westseite
Schrammtorwächter, Hauptgipfel
Jungfer, Gipfel ohne Schulter
Falkenstein, Bereich „Hungerkante“ bis „Drachenrücken“
Teufelsturm
Rauschenstein, Bereich „Neuberweg“ bis „Barthweg“
Märchenturm
Lolaturm, Bereich „Lolakante“ bis „Sichel“
Domwächter
Rohnspitze, Nordseite
Hauptdrilling
Wilder Kopf
Bloßstock, Nordseite
Sommerwand, Bereich „Fliegender Hund“ bis „Außenseiter“
Zyklopenmauer, Bereich „Ostkante“ bis „Südwestwinkel“ oberhalb des markanten Bandes (Geländer)